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Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
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Beratungsnummer
(089) 539 89–0
Anschrift

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Postfach 15 08 25 
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Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Wir über uns

Seit 1949 sichert die UKB im Auftrag der Tarif­vertrags­parteien der Bayerischen Bau­wirt­schaft die Urlaubs­ansprüche gewerb­licher Arbeitnehmer.
Service
SOKA-BAU Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB)

Hintergrund

Die Baubranche ist besonders, auch in Sachen Urlaubs­anspruch. Viele Arbeit­nehmer sind nicht das ganze Jahr am Stück im selben Betrieb beschäftigt. Damit ihnen dadurch keine Nach­teile ent­stehen, gibt es seit nun­mehr 75 Jahren das tarif­liche Urlaubs­verfahren.

Bei Anwendung des Bundesurlaubs­gesetzes hätte der Arbeit­nehmer nämlich erst nach ½ Jahr Beschäfti­gung Anspruch auf einen vollen Jahres­urlaub. Bei kürzeren Arbeits­ver­hält­nissen wäre der Urlaub bei Beendi­gung aus­zu­zahlen. Der Arbeit­nehmer hätte dann zwar Anspruch auf die Urlaubs­ver­gütung, nicht aber auf den ihm zustehen­den Freizeit­an­spruch. Eine zusammen­hängende Urlaubs­ge­währung wäre somit nicht möglich.

Aus diesem Grund regeln die Tarif­ver­trags­parteien seit 1949 das Urlaubs­ver­fahren im Bau­gewerbe durch Tarif­vertrag. Hierzu gründeten sie die Urlaubs­kasse als gemein­sam getragene Ein­richtung und ermög­lichen damit die Über­tragung der Ansprüche inner­halb der Branche. Die Rück­stellung für die Urlaubs­ver­gütung erfolgt somit nicht im Betrieb, sondern in der Kasse.

Die Teilnahme an diesen Ver­fahren ist Pflicht auf­grund der für all­ge­mein­ver­bind­lich erklär­ten Tarif­ver­träge des Bau­ge­werbes.

Vorteile des Kassenverfahrens

Das tarifliche Urlaubskassen­verfahren und die weiteren Sozial­kassen­verfahren

sind auf die besondere Situation der Betriebe und der Arbeit­nehmer in der Bau­wirt­schaft abgestimmt

gleichen branchenspezifische Nach­teile aus (hohe Fluktuations­rate– Winter­arbeits­losig­keit – projekt­bezogene Tätigkeit)

sorgen für gleiche Wett­bewerbs­bedingungen

sichern die Urlaubsansprüche der gewerb­lichen Arbeit­nehmer und gewähr­leisten eine zusammen­hängende Urlaubs­nahme

steigern die Attraktivität der Bauwirt­schaft und der Bau­berufe (Stichpunkt Azubi-Gewinnung und Bindung von aus­gebildeten Fachkräften)

Daraus ergeben sich für den Bauarbeitgeber konkret folgende Vorteile:

  • Arbeitgeber müssen nicht bereits nach sechs Monaten Beschäftigung einen vollen Jahres­urlaub zahlen
  • Gewährung von Urlaub unabhängig von im Betrieb erworbenen Ansprüchen möglich
  • Urlaubskosten werden gleichmäßig über das Kalender­jahr verteilt
  • Einsatzflexibilität durch lange Urlaubs­über­tragung und Entschädigungs­möglichkeit

Entsendeverfahren

In dieses Verfahren sind seit 1997 auf Grund­lage des Ent­sende­gesetzes auch aus­ländische Bau­betriebe, die Arbeit­nehmer auf deutsche Bau­stellen ent­senden, ein­be­zogen. Damit sichern die Sozial­kassen auch aus­ländischen Arbeit­nehmern bezahlten Urlaub, gewähr­leistet inso­weit gleiche Arbeits­bedingungen und wirkt dem Lohn­dumping ent­gegen, durch das Arbeits­plätze ver­nichtet werden. Lohn­dumping gefährdet die Qualität der Bau­leistungen und ver­ur­sacht Steuer­aus­fälle sowie Ein­nahme­aus­fälle bei den Sozial­ver­sicherungen und bei den Sozialkassen.

Ange­sichts der EU-Ost­er­weite­rung und der damit für die Bau­wirt­schaft ver­bun­denen Gefähr­dun­gen kommt dem Europa­ver­fahren von SOKA-BAU bei einer sozial- und bran­chen­ver­träg­li­chen Gestal­tung der EU-Ost­er­wei­te­rung eine heraus­ra­gen­de Bedeutung zu.

Europäische Urlaubssysteme

Auch in den meisten unserer europäischen Nachbarländer gibt es spezielle Urlaubs­systeme für bau­gewerb­liche Arbeit­nehmer sowie Organisationen, die solche Verfahren abwickeln. Mittlerweile bestehen fünf Koopera­tio­nen mit euro­pä­i­schen Urlaubs­kassen.

SOKA-BAU und SK Berlin

Das Urlaubskassenverfahren wird in Bayern von der UKB durch­geführt, für das übrige Bundes­gebiet durch die SOKA-BAU bzw. in Berlin von der Sozial­kasse des Berliner Bau­gewerbes.