Kontakt

Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
www.urlaubskasse-bayern.de
Beratungsnummer
(089) 539 89–0
Anschrift

Lessingstraße 4 
80336 München

Briefe:  
Postfach 15 08 25 
80045 München
Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 16:30

Freitag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 13:00


Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Arbeitnehmerbezogene Meldungen

Anmeldung Arbeitnehmer

Die UKB/SOKA-BAU führt für jeden gewerblichen Arbeitnehmer ein überbetriebliches Urlaubskonto.

Bei Arbeitsaufnahme melden Sie bitte Ihren Arbeitnehmer an.

Sofern Ihr Mitarbeiter bisher nicht im Baugewerbe beschäftigt war, wird eine Arbeitnehmernummer vergeben und das Arbeitnehmerkonto angelegt.

Monatsmeldung

Für jeden Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer melden Sie bitte monatlich folgende Daten:

  • beitragspflichtige Bruttolohnsumme
  • lohnzahlungspflichtigen Stunden
  • Ausfallstunden (Krankheit, Saison-KUG und konjunkturelles KUG)
  • Beschäftigungstage
  • gewährte Urlaubstage
  • gezahlte Urlaubsvergütung
  • Gesamttarifstundenlohn (= Tarifstundenlohn und Bauzuschlag)

Auf Grundlage Ihrer Angaben berechnen wir den Urlaubsanspruch Ihrer gewerblichen Mitarbeiter sowie Ihren Erstattungsanspruch für die gezahlte Urlaubsvergütung.

Wichtig:
Ihren Erstattungsanspruch müssen Sie nicht gesondert beantragen. Dieser wird von uns automatisch errechnet.

Die Erstattung setzt voraus, dass Sie Ihren Melde- und Zahlungs­ver­pflichtungen voll­ständig nach­ge­kommen sind. Unter bestimmten Voraus­setzungen können Beitrags­forderungen und Erstattungs­ansprüche saldiert werden.Saldierung

Meldung lohnzahlungspflichtiger Stunden

Die zu meldenden Stunden sind alle Lohnstunden eines Abrechnungsmonats, die dem gemeldeten Bruttolohn zu Grunde liegen.

Dazu zählen:

  • geleistete Arbeitsstunden einschließlich Stunden aus eingebrachten Arbeitszeitguthaben
  • Überstunden
  • Feiertagsstunden
  • Lohnfortzahlungsstunden bei Krankheit
  • Sozialstunden (z. B. Freistellungen aus familiären Gründen, vgl. BRTV § 4)
Wichtig:
Nicht zu melden sind Urlaubsstunden sowie Arbeitsstunden, die in ein Arbeitszeitkonto übertragen werden und Ausfallstunden ohne Bruttolohn.

Datenübermittlung

Für die An- und Abmeldung Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer sowie für die Übermittlung der monatlichen Meldedaten stehen Ihnen zwei elektronische Möglichkeiten zur Verfügung:

Meldefrist

Bitte geben Sie Ihre Meldungen immer monatlich bis zum 15. des Folge­monats ab. Nur dann ist eine reibungslose und pünktliche Bearbeitung Ihrer Meldedaten möglich.

Hinweis:
Der Sozialkassenbeitrag ist ab dem Meldemonat April 2021 jeweils bis zum 28. des Folgemonats fällig (vor April 2021 bestand die Fälligkeit jeweils zum 20. des Folgemonats).

Auszubildende

Zur Anmeldung eines Auszubildenden senden Sie bitte an SOKA-BAU eine Kopie des Berufs­aus­bildungs­ver­trages, der von der Hand­werks­kammer oder der Industrie- und Handels­kammer bestätigt worden ist.

Erfolgt die Bestätigung durch einen maschinellen Aus­druck, senden Sie diesen Aus­druck bitte eben­falls zu. Sie erhal­ten danach von SOKA-BAU umgehend die Unter­lagen, die Sie für die Abrech­nung der Leistungen aus der Aus­bildungs­förderung von SOKA-BAU benötigen.