Anmeldung Arbeitnehmer
Die UKB/SOKA-BAU führt für jeden gewerblichen Arbeitnehmer ein überbetriebliches Urlaubskonto.
Bei Arbeitsaufnahme melden Sie bitte Ihren Arbeitnehmer an.
Sofern Ihr Mitarbeiter bisher nicht im Baugewerbe beschäftigt war, wird eine Arbeitnehmernummer vergeben und das Arbeitnehmerkonto angelegt.
Monatsmeldung
Für jeden Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer melden Sie bitte monatlich folgende Daten:
- beitragspflichtige Bruttolohnsumme
- lohnzahlungspflichtigen Stunden
- Ausfallstunden (Krankheit, Saison-KUG und konjunkturelles KUG)
- Beschäftigungstage
- gewährte Urlaubstage
- gezahlte Urlaubsvergütung
- Gesamttarifstundenlohn (= Tarifstundenlohn und Bauzuschlag)
Auf Grundlage Ihrer Angaben berechnen wir den Urlaubsanspruch Ihrer gewerblichen Mitarbeiter sowie Ihren Erstattungsanspruch für die gezahlte Urlaubsvergütung.
Ihren Erstattungsanspruch müssen Sie nicht gesondert beantragen. Dieser wird von uns automatisch errechnet.
Die Erstattung setzt voraus, dass Sie Ihren Melde- und Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beitragsforderungen und Erstattungsansprüche saldiert werden.Saldierung
Meldung lohnzahlungspflichtiger Stunden
Die zu meldenden Stunden sind alle Lohnstunden eines Abrechnungsmonats, die dem gemeldeten Bruttolohn zu Grunde liegen.
Dazu zählen:
- geleistete Arbeitsstunden einschließlich Stunden aus eingebrachten Arbeitszeitguthaben
- Überstunden
- Feiertagsstunden
- Lohnfortzahlungsstunden bei Krankheit
- Sozialstunden (z. B. Freistellungen aus familiären Gründen, vgl. BRTV § 4)
Nicht zu melden sind Urlaubsstunden sowie Arbeitsstunden, die in ein Arbeitszeitkonto übertragen werden und Ausfallstunden ohne Bruttolohn.
Datenübermittlung
Für die An- und Abmeldung Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer sowie für die Übermittlung der monatlichen Meldedaten stehen Ihnen zwei elektronische Möglichkeiten zur Verfügung:
- Baulohnprogramm Baulohnprogramm
- die Meldung per Internetportal (SOKA-BAU-online / MINT)MINT
Meldefrist
Bitte geben Sie Ihre Meldungen immer monatlich bis zum 15. des Folgemonats ab. Nur dann ist eine reibungslose und pünktliche Bearbeitung Ihrer Meldedaten möglich.
Der Sozialkassenbeitrag ist ab dem Meldemonat April 2021 jeweils bis zum 28. des Folgemonats fällig (vor April 2021 bestand die Fälligkeit jeweils zum 20. des Folgemonats).
Auszubildende
Zur Anmeldung eines Auszubildenden senden Sie bitte an SOKA-BAU eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages, der von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer bestätigt worden ist.
Erfolgt die Bestätigung durch einen maschinellen Ausdruck, senden Sie diesen Ausdruck bitte ebenfalls zu. Sie erhalten danach von SOKA-BAU umgehend die Unterlagen, die Sie für die Abrechnung der Leistungen aus der Ausbildungsförderung von SOKA-BAU benötigen.