Kontakt

Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
www.urlaubskasse-bayern.de
Beratungsnummer
(089) 539 89–0
Anschrift

Lessingstraße 4 
80336 München

Briefe:  
Postfach 15 08 25 
80045 München
Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 16:30

Freitag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 13:00


Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Saisonkurzarbeitergeld und Winterbeschäftigungs­umlage

Im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit zieht SOKA-BAU die Winter­be­schäfti­gungs­um­lage ein.
Service
Formular Ver­ein­barung Saldierung SOKA-BAU Sicherungs­konten SIKOflex Saison-KUG Mindest­urlaubs­ver­gütung

Allgemeines

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt gewerblichen Arbeitnehmern ab der 1. Ausfall­stunde in der Schlecht­wetter­zeit (1. Dezember bis 31.März) bei witterungs­bedingtem und konjunkturellem Arbeitsausfall Saison-Kurz­arbeiter­geld (Saison-KUG) aus. Außerdem gewährt sie ergänzende Leistungen (Zuschuss-Winter­geld, Mehraufwands-Wintergeld).

Mit dem Saison-KUG und der Winter­beschäftigungs­umlage stärken der Gesetz­geber und die Tarif­vertrags­parteien der Bau­wirt­schaft die Stabili­sierung der Beschäfti­gungs­ver­hält­nisse in der Schlecht­wetter­zeit und ver­mei­den dadurch Winter­arbeits­losigkeit.

Da die Berechnungsgrundlage sowie die Fälligkeitstermine der Winter­beschäftigungs­umlage mit denen der Sozialkassenbeiträge identisch sind, zieht SOKA-BAU im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Winter­beschäftigungs­umlage vom Bauarbeitgeber ein.

Das Saison-KUG, das Zuschuss-Winter­geld und das Mehr­auf­wands-Winter­geld werden durch die Winter­beschäfti­gungs­umlage finanziert!

Saison-KUG

Hier finden Sie Informationen zum Saison-KUG:

Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt gewerblichen Arbeitnehmern in der Schlechtwetterzeit bei witterungsbedingtem und konjunkturellem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) aus und gewährt ergänzende Leistungen (Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld). Diese Leistungen werden durch die Winterbeschäftigungsumlage finanziert.

Mit dem Saison-KUG und der Winterbeschäftigungsumlage verfolgen der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft ein gemeinsames Ziel: Die stärkere Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse in der Schlechtwetterzeit und damit die Vermeidung von Winterarbeitslosigkeit.

Die Bundesagentur für Arbeit leistet Saison-KUG bei Arbeitsausfällen und Auftragsmangel in der Schlechtwetterzeit bereits ab der 1. Ausfallstunde

Voraussetzungen

Voraussetzung hierfür ist, dass vor Inanspruchnahme des Saison-KUG angesparte Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden. Hiervon ausgenommen werden können bis zu 50 Guthabenstunden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass diese Guthabenstunden für Arbeitsausfälle außerhalb der Schlechtwetterzeit reserviert werden.

Der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien haben Regelungen vereinbart, die das Ansparen von Guthabenstunden für die Arbeitnehmer äußerst attraktiv machen, wenn die tariflichen Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung genutzt und Guthabenstunden für die Schlechtwetterzeit angespart werden.

Arbeitszeitflexibilisierung bringt auch Arbeitnehmern Vorteile

Der Einsatz von Arbeitszeitguthaben bei Aus­fall­stunden wirkt sich für Arbeit­nehmer in zwei­facher Hin­sicht positiv aus: Zum einen ist das Netto­ent­gelt aus dem Arbeits­lohn deut­lich höher als das Saison-KUG, zum anderen wird dieses Netto­ent­gelt durch das Zuschuss-Winter­geld von 2,50 € abgaben­frei sogar noch auf­ge­stockt. Für betrieb­liche Ver­ein­barun­gen zur Arbeits­zeit­flexi­bili­sie­rung könnte dies eine höhere Akzep­tanz seitens der Arbeit­nehmer bewirken.

Die notwendige Insolvenz­sicherung für die ent­stehen­den Arbeits­zeit­gut­haben bietet SOKA-BAU mit den Sicherungs­konten SIKOflex zu sehr günsti­gen Konditionen an.

Kostenentlastung für Arbeitgeber

Sie haben Anspruch auf Erstat­tung der Sozial­ver­siche­rungs­bei­träge, die bei Bezug von Saison-KUG ent­ste­hen. So ergibt sich für Sie eine nahezu voll­stän­dige Kosten­ent­las­tung bei der Weiter­be­schäfti­gung Ihrer gewerb­li­chen Arbeit­nehmer in der Schlechtwetterzeit.

Wintergeld

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zuschuss-Winter­geld (ZWG) in Höhe von 2,50 € für jede Aus­fall­stunde, für die Arbeits­zeit­gut­haben ein­ge­setzt wird
  • Mehr­auf­wands-Winter­geld (MWG) erhal­ten Arbeit­nehmer in Höhe von 1,00 € für geleis­tete Arbeits­stun­den zwischen Mitte Dezem­ber und Ende Februar, im Dezem­ber für maxi­mal 90 und im Januar sowie Februar jeweils für maxi­mal 180 Stun­den
  • Finan­ziert wer­den die ergän­zen­den Leistun­gen durch die Winter­beschäfti­gungs­umlage

Höhe und Aufteilung der Umlage

Die Winterbeschäftigungs­umlage beträgt 1% im Jahr 2026 der beitragspflichtigen Brutto­lohn­summe aller gewerblicher Arbeitnehmer im Baubetrieb. Arbeit­geber und Arbeit­nehmer tragen diese Umlage gemein­sam.

  • 0,6 % der Arbeit­geber
  • 0,4 % der Arbeit­nehmer

Den gesamten Umlagebetrag führt der Bauarbeitgeber an SOKA-BAU ab.

Der Arbeitnehmeranteil an der Winter­beschäftigungs­umlage ist aus dem Brutto­lohn des einzelnen Arbeit­nehmers zu errechnen und durch den Arbeit­geber einzu­behalten.

Um diesen Betrag vermindert sich der auszuzahlende Nettolohn.

Fälligkeit/Saldierung

Die Winterbeschäftigungsumlage ist bis zum 28. des Folgemonats fällig.

Die Winter­be­schäfti­gungs­umlage kann auch in die Saldie­rung der Sozial­kassen­bei­träge ein­be­zogen wer­den. Hier­für müs­sen Sie die entsprechende Erklä­rung bei SOKA-BAU einreichen.

Formular Vereinbarung Saldierung

Bankverbindung – Lastschrift

Die Bankverbindung zur Über­weisung der Winter­beschäfti­gungs­umlage lautet:

Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main
BLZ: 500 500 00
Konto-Nr.: 16 900 003
IBAN: DE 17 5005 0000 0016 9000 03
BIC: HELA DE FF

Sie können Ihre Winter­beschäfti­gungs­umlage auch per Last­schrift von SOKA-BAU ein­ziehen lassen. Um am SEPA-Lastschrift­ver­fahren teil­zu­nehmen, sen­det SOKA-BAU Ihnen gerne auf Wunsch (Telefon: 0800 1200‑111) ein Formu­lar zu. Es ist not­wen­dig, dieses inner­halb von 90 Tagen unter­schrie­ben bei SOKA-BAU ein­zu­reichen – gerne per Fax, Brief oder E‑Mail.

Auslandsbeschäftigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage auch dann verpflichtet, wenn er seine gewerblichen Arbeitnehmer auf Auslandsbaustellen einsetzt. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist aber auf Antrag eine Erstattung der bezahlten Umlage durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Dementsprechend haben gewerbliche Arbeitnehmer für die Dauer ihrer Beschäftigung auf Auslandsbaustellen keinen Anspruch auf Leistungen zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Bearbeitung der Erstattungsanträge, soweit die Winterbeschäftigungsumlage korrekt an
SOKA-BAU bezahlt wurde.