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Gemäß § 4 unserer Satzung ist es Aufgabe der Kasse,
Maßnahmen zu treffen und
Einrichtungen zu schaffen oder zu unterstützen, die
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der Wohlfahrt der Arbeitnehmer des Baugewerbes und deren Familien
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gemeinnützigen Aufgaben im Interesse der Forschung oder der
beruflichen Aus- und Fortbildung im Baugewerbe dienen.
Aus dieser Verpflichtung gewährt die Bayerische Urlaubskasse unter
anderem
Die genannten Leistungen sind für den Arbeitgeber kostenneutral,
da sie ausschließlich aus Zinserträgen finanziert werden.
Sie führen dabei aber zu erheblichen Vorteilen für die Arbeitnehmer
aber auch für die Arbeitgeber im bayerischen Baugewerbe.
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