Zinslose Baudarlehen

Voraussetzungen

Die Bayerische Bauwirtschaft

(Bayer. Bauindustrieverband e. V. - Verband Baugewerblicher Unternehmer Bayerns e. V. -
Verband der Zimmerer- und Holzbauunternehmer Bayerns e. V. - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt)

ist Träger der Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes, einer gemeinnützigen Einrichtung, die gemäß ihrer Satzung Aufgaben übernimmt, die der Wohlfahrt von Arbeitnehmern in Bayern und deren Familien dienen. In Verfolgung dieser Aufgaben können zu ausschließlich sozialen Zwecken Bau-Darlehen ausgereicht werden. Die Vergabe der Bau-Darlehen obliegt einer vom Vorstand berufenen, paritätisch besetzten Kommission unter Beachtung der nachstehend aufgeführten Bedingungen und Voraussetzungen:


1. Darlehen können für Einfamilienhäuser, Häuser mit Einliegerwohnung und Eigentumswohnungen - soweit diese für den Eigenbedarf bestimmt sind - gewährt werden.

2. Das Objekt muss sich im Gebiet des Freistaates Bayern befinden.

3. Die Darlehensnehmer müssen mindestens 5 Jahre zusammenhängend bei Firmen mit Betriebssitz (eingetragene Niederlassung) in Bayern beschäftigt sein, die ihrerseits Beiträge an die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. entrichten.
Bei Abstellung zu einer Arbeitsgemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung ist im Antrag unter Abschnitt I, Ziff. 8 die Stammfirma anzugeben.

4. Eine dingliche Absicherung des Darlehens hat grundsätzlich im Grundbuch an erster Rangstelle zu erfolgen. Einer nachrangigen Absicherung kann in Ausnahmefällen zugestimmt werden.

5. Das Darlehen ist in Raten von mindestens € 70,-- in den ersten 36 Monaten und € 100,-- - ab dem 37. Monat zu tilgen.

6. Darlehen werden im Allgemeinen zwischen € 11.000,-- und € 14.000,-- gewährt, nur in begründeten Ausnahmefällen bis zu € 20.000,--. Die Darlehenskommission ist hinsichtlich des Darlehensbetrags in ihrer Entscheidung frei.

7. Der Antragsteller muss mindestens zur Hälfte Miteigentümer des zu bebauenden Grundstückes oder Erbbauberechtigter sein.

8. Für Modernisierungsmaßnahmen der in Ziffer 1. genannten Einheiten müssen dem Antrag Kostenvoranschläge bzw. entsprechende Nachweise in Höhe von mindestens € 30.000,-- beigefügt werden.

9. Für Umschuldungen, Kauf von Grundstücken, landwirtschaftliche Anwesen, gewerblich nutzbare Bauten und Installation von Photovoltaikanlagen, werden keine Darlehen gewährt.

10. Das Darlehen setzt während seiner gesamten Laufzeit eine Tätigkeit des Darlehensnehmers im Baugewerbe in Bayern voraus. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Bauhauptgewerbe ist der Restdarlehensbetrag an die Urlaubskasse zur Rückzahlung fällig.

11. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nur bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Das Antragsformular ist gut leserlich auszufüllen.

12. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Darlehenskommission, nach Einreichung aller für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen.

13. Auf das Merkblatt bezüglich der Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der zinslosen Gewährung des Darlehens wird besonders hingewiesen.

14. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

a) Genehmigter Bauplan, Grundrisse und Ansichten

b) Grundbuchauszug neuesten Datums mit sämtl. Abteilungen (Kauf- oder Übergabeverträge ersetzen nicht den Grundbuchauszug).

c) Bauzustandsbericht des Hauses über Rohbaufertigstellung*

d) Notariellen Kauf- oder Überlassungsvertrag; sofern Sie noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind

e) Vollzugsmitteilung über die Auflassungsvormerkung, sofern Sie noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind

*) Es ist möglich, diese Unterlage nach Genehmigung des Darlehens nachzureichen.

Anspruchsvoraussetzungen als pdf zum Download

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Antrag

Antrag auf Gewährung eines Darlehens aus Mitteln der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayer. Baugewerbes e. V. als pdf zum Download

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Versteuerung

WICHTIGER HINWEIS:

Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der zinslosen Gewährung von Bau-Darlehen durch die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V.

Die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V. gewährt Arbeitnehmern des Bayerischen Baugewerbes zinslose Darlehen zum Wohnungsbau, Wohnungskauf und für Modernisierungsmaßnahmen.

Die Gewährung dieser zinslosen Darlehen ist steuerrechtlich als geldwerter Vorteil zu bewerten. Der geldwerte Vorteil ist seit dem 1. Januar 2008 nach dem von der Deutschen Bundesbank jeweils zum Zeitpunkt der Auszahlung zuletzt veröffentlichten Effektivzinssatz für Wohnungsbaukredite zu berechnen. Bei der Feststellung des Zinssatzes werden die Laufzeit des Darlehens und ein 4prozentiger Abschlag auf den Effektivzinssatz berücksichtigt. Dieser ermittelte Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehens. Sofern der sich daraus errechnete geldwerte Vorteil die gesetzliche Freigrenze von monatlich € 44,00 unterschreitet, wird kein Steuerabzug vorgenommen.

Aus Vereinfachungsgründen wird, gemäß Erlass des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, die Lohnsteuer aus dem geldwerten Vorteil mit einem Pauschalsteuersatz von 20 v. H. und gegebenenfalls die Kirchensteuer mit 8 v. H. der Lohnsteuer erhoben.
Ebenso wird der Solidaritätszuschlag in der jeweiligen Höhe erhoben. (Erlass des Staatsministerium der Finanzen vom 27.09.1990, AZ 32 - S 2332 - 107/93 - 55 747).

Die vom Arbeitnehmer zu entrichtende Steuer wird zusammen mit der Tilgungsrate per Lastschrift eingezogen und von der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V. an das Finanzamt abgeführt.

Der Arbeitnehmer erhält am Jahresende eine besondere Lohnsteuerbescheinigung, die den steuerpflichtigen Zinsvorteil und die darauf erhobene Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer, sowie den Solidaritätszuschlag ausweist.

Hinweis zur Versteuerung als pdf zum Download

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