|
Der Meldeschein gilt immer nur für einen Meldemonat und einen gewerblichen Arbeitnehmer.
Stammdaten - Eintragungen im oberen Bereich des Meldescheins
zurück
Linke Seite des Meldescheins
Beim Meldeschein ist auf der linken Seite nichts auszufüllen. Dies ist eine Art Kontoauszug
Ihres Arbeitnehmers. Hier fasst SOKA-BAU für Sie die Meldungen zusammen, die bis zum Stichtag
des Vormonats für den jeweiligen Arbeitnehmer gebucht wurden. So haben Sie sofort einen Überblick
über den aktuellen Kontostand des Arbeitnehmers.
Falls eingedruckte Daten nicht korrekt sein sollten, verwenden Sie bitte die
Korrekturmeldung. Überschreiben Sie keine eingedruckten Daten, da diese Korrekturen bei
der Beleglesung nicht verarbeitet werden können.
zurück
Aktuelle Monatswerte - rechte Seite des Meldescheins
Ist der Arbeitnehmer im Meldemonat ausgeschieden, so tragen Sie den Tag, an dem das
Arbeitsverhältnis beendet wurde, in das Feld "ausgeschieden am" ein. Ansonsten lassen
Sie das Feld leer. Streichen Sie das Feld bitte nicht durch und tragen Sie auch keine
Nullen oder XX ein, da dies den Verarbeitungsablauf verzögern kann!
Im Feld "Beschäftigungstage" ist von Ihnen nur ein Eintrag vorzunehmen, wenn
der Arbeitnehmer weniger als 30 Tage im aktuellen Monat beschäftigt war. War der
Arbeitnehmer durchgehend beschäftigt, lassen Sie die Felder bitte frei. SOKA-BAU ergänzt
die Daten automatisch für Sie!
Bitte beachten Sie Folgendes bei der Berechnung der Urlaubsvergütung: Urlaubsanspruch
nach Tagen und die Urlaubsvergütung stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Achten
Sie deshalb bitte bei der Berechnung der Urlaubsvergütung darauf, den richtigen Tagessatz
zu verwenden. Auf der linken Seite des Meldescheins finden Sie den Tagessatz für den
Resturlaub aus dem Vorjahr unter "Urlaubsvergütung je Urlaubstag" und für das laufende
Jahr unter "Urlaubsvergütung für jeden verfügbaren vollen Urlaubstag". Tragen Sie bitte
auf jeden Fall sowohl die Urlaubstage als auch die Urlaubsvergütung ein.
zurück
Einreichungsfrist
zurück
Abbildung eines Meldescheins:

zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken
|