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Sie können einen Ersatzmeldeschein verwenden, wenn der Originalmeldeschein
verloren gegangen ist oder unbrauchbar wurde. Wenn Sie einen Arbeitnehmer
erst kurzfristig angemeldet haben oder jetzt anmelden und noch nicht
über einen Originalmeldeschein verfügen, können Sie
ebenfalls einen Ersatzmeldeschein verwenden.
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In der linken Beleghälfte tragen Sie im oberen Bereich folgende Angaben ein:
den Abrechnungsmonat und das Jahr, die Arbeitnehmernummer und den Arbeitnehmernamen.
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Die rechte Beleghälfte enthält alle Felder, die für
eine monatliche Meldung, auch für Lohnausgleich im Dezember
und Januar, erforderlich sind. Informationen zum Ausfüllen
finden Sie unter Meldeschein.
Abbildung eines Ersatzmeldescheins:

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