Einleitung |
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Sozialkassenbeiträge Die Baubetriebe führen Beiträge in tarifvertraglich festgelegter Höhe an SOKA-BAU ab. Unabhängig davon zahlt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung. Außerdem zahlt er an die Auszubildenden die Ausbildungsvergütung und trägt die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung. SOKA-BAU und die UKB erbringen dann an die Baubetriebe Erstattungsleistungen im Urlaubs- und Berufsbildungsverfahren. In bestimmten Fällen erfolgt eine Zahlung seitens der Kassen auch direkt an Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer. Die Baubetriebe aus den alten Bundesländern einschließlich Berlin (West) und die Betriebe des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschlands sowie des Betonsteingewerbes Berlin finanzieren mit einem Teil ihrer Sozialkassenbeiträge für die in ihren Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer außerdem das überbetriebliche Zusatzversorgungsverfahren. SOKA-BAU zahlt an die ehemaligen Arbeitnehmer dieser Betriebe Rentenbeihilfen. Die Sozialkassenbeiträge werden ausschließlich von den Arbeitgebern erbracht, die zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren für die Bauwirtschaft berechtigt und verpflichtet sind. Eine finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an diesen Beiträgen erfolgt nicht. |