Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Höhe / Aufteilung des Beitrags

Alte Bundesländer (ohne Berlin)


Der ab 1. Januar 2010 geltende Gesamtbeitrag für gewerbliche
Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in den alten Bundesländern teilt
sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren wie folgt auf:

Urlaub
14,30 %
Berufsausbildung
2,30 %
Zusatzversorgung
3,20 %
Gesamtbeitrag
19,80 %

Grundlage für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche
Arbeitnehmer ist die Summe der Bruttolöhne aller gewerblichen Arbeitnehmer,
die in dem betreffenden Betrieb beschäftigt sind.

Beitragshöhe in den Jahren 2001 bis 2009

Alte Bundesländer (ohne Berlin)


01.01.2001-31-12-2001
19,40 %
01.01.2002-31.12.2002
20,60 %
01.01.2003-31.12.2003
20,60 %
01.01.2004-31.12.2004
20,00 %
01.01.2005-31.12.2005
19,50 %
01.01.2006-31.12.2006
19,20 %
01.01.2007-31.12.2007
19,20 %
01.01.2008-31.12.2009
19,80 %

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Beitragspflichtiger Bruttolohn

Bruttolohn ist...

Grundlage für die Berechnung der Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer ist die gesamte betriebliche Bruttolohnsumme. Hierzu zählen u.a. auch die pauschal versteuerten Einkünfte geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer (z.B. Reinigungskräfte, Schüler, Studenten sofern sie kein Praktikum absolvieren, dass in Verfolgung Ihres Studiums erforderlich ist) und Beiträge für Direktversicherungen.

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Beitragsfreier Bruttolohn

Zum Bruttolohn gehören nicht...

Beachten Sie bitte: Die Jahressonderzahlungen betreffen nur solche Zahlungen, die den Charakter eines 13. Monatseinkommens oder Weihnachtsgeldes haben; weiterhin zum Bruttolohn gehören z.B. Jubiläumszuwendungen, Prämien für bestimmte vom Arbeitgeber beeinflussbare Erfolge, Urlaubsvergütungen.

Nicht zur Bruttolohnsumme gehören Ausbildungsvergütungen, die aufgrund eines bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer registrierten Ausbildungsvertrages, an den Auszubildenden gezahlt werden.

Das Erziehungsgeld jener Arbeitnehmer, die sich in der Elternzeit befinden, fließt nicht in die Bruttolohnsummenmeldung ein. Sofern an diese Arbeitnehmer jedoch während der Elternzeit eine Urlaubsvergütung gezahlt wird, ist diese Leistung bei der betrieblichen Bruttolohnsummenberechnung zu beachten.

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