Beitragsmeldung / Beitragszahlung

  • Überweisung
  • Lastschriftverfahren
  • Saldierungsverfahren
  • Ab dem Meldemonat Januar 2010 entfällt die bislang gesondert abzugebende ZVK-Beitragsmeldung sowohl für gewerbliche Arbeitnehmer als auch Angestellte.

    Die Höhe des zu entrichtenden Sozialkassenbeitrages wird ab dem Meldemonat Januar 2010 aus der Summe der einzelnen Bruttolöhne aus den arbeitnehmerbezogenen Meldungen gebildet.

    Die Höhe des zu entrichtenden Sozialkassenbeitrages für Angestellte wird automatisiert für jeden von Ihnen angemeldeten Angestellten errechnet.


  • Überweisung

  • Die Sozialkassenbeiträge sind vom Arbeitgeber an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Wiesbaden (SOKA-BAU) zu entrichten. SOKA-BAU muss spätestens bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats über die Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und für Angestellte für den jeweils fälligen Abrechnungszeitraum verfügen können.

    Mit dem Sozialkassenbeitrag können Sie in einer einzigen Überweisung auch die Winterbe-schäftigungs-Umlage zahlen.

    Bankverbindung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Wiesbaden

    Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main

    Bankleitzahl: 500 500 00

    Konto-Nummer: 16 900 003

    Gemeinsames Konto für Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage

  • Lastschriftverfahren

  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Beitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage per Lastschrift von SOKA-BAU einziehen zu lassen. Hierfür benötigt SOKA-BAU eine unterschriebene Einzugsermächtigung. Ein Formular finden Sie unter SOKA-BAU

  • Saldierungsverfahren

  • Darüber hinaus bietet Ihnen die UKB/SOKA-BAU auch die Möglichkeit an, Beitragsforderungen eines Meldemonats mit etwaigen Erstattungsforderungen für gezahlte Urlaubs- oder Ausbildungsvergütungen des gleichen Monats zu saldieren. Hierzu müssen die Meldungen bereits vor dem 15. des Folgemonats vollständig vorliegen und die Zahlungen an die Arbeitnehmer erfolgt sein.

    Einen Saldo zu Gunsten der Sozialkassen (Beitrag ist höher als die Erstattung) zieht SOKA-BAU, falls gewünscht im Lastschriftverfahren ein. Ein Guthaben (Erstattung ist höher als der Beitrag) überweist SOKA-BAU zeitnah auf Ihr Konto. Weitere Voraussetzung für diese Saldie-rung ist, dass keine Beitragsrückstände bestehen.

    Wenn Sie diese Saldierungsmöglichkeit nutzen möchten, können Sie dies auf dem Formular für die Einzugsermächtigung einfach ankreuzen. Für eine Saldierung ohne Lastschrifteinzug finden Sie ein Formular unter SOKA-BAU.