Höhe der Urlaubsvergütung für volljährige Arbeitnehmer

Die Höhe der Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn.

Die Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) beträgt seit dem 1. Januar 2008 in den alten und neuen Bundesländern 14,25 Prozent des Bruttolohns (bis zum 31.12.2007 - 14,82 Prozent) und bei Schwerbehinderten seit dem 1. Januar 2008 - 16,63 Prozent (bis zum 31.12.2007 - 17,29 Prozent).

Der Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Er verfällt mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung dieses Anspruchs folgt.

Innerhalb eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe der Urlaubsvergütung für den verfallenen Urlaubsanspruch von der UKB verlangen.

Urlaubsvergütung

Berechnung der Urlaubsvergütung nach steuerpflichtigem Bruttolohn im Urlaubsjahr (=Kalenderjahr) für volljährige gewerbliche Arbeitnehmer:

Sie können sich hier die Höhe der Urlaubsvergütung berechnen lassen. Geben Sie dazu bitte die Bruttolohnsumme ein und klicken Sie auf "Berechnen".

 

Bruttolohn: 
EUR
 
 
 
Liegt eine Schwerbehinderung  
für das ganze Jahr vor?
(Grad der Behinderung mind. 50)




Urlaubsvergütung: EUR
  

Formel = Bruttolohn x 14,25 %
Ist Schwerbehinderung gekennzeichnet: Bruttolohn x 16,63 %

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