Höhe der Urlaubsvergütung für volljährige Arbeitnehmer |
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Die Höhe der Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn. Die Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) beträgt seit dem 1. Januar 2008 in den alten und neuen Bundesländern 14,25 Prozent des Bruttolohns (bis zum 31.12.2007 - 14,82 Prozent) und bei Schwerbehinderten seit dem 1. Januar 2008 - 16,63 Prozent (bis zum 31.12.2007 - 17,29 Prozent). Der Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Er verfällt mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung dieses Anspruchs folgt. Innerhalb eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer eine
Entschädigung in Höhe der Urlaubsvergütung für
den verfallenen Urlaubsanspruch von der UKB verlangen. Berechnung der Urlaubsvergütung nach steuerpflichtigem Bruttolohn im Urlaubsjahr (=Kalenderjahr) für volljährige gewerbliche Arbeitnehmer: Sie können sich hier die Höhe der Urlaubsvergütung berechnen lassen. Geben Sie dazu bitte die Bruttolohnsumme ein und klicken Sie auf "Berechnen".
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Formel = Bruttolohn x 14,25 % |