Urlaubsdauer

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (Freizeit und Urlaubsvergütung), der möglichst zusammenhängend gewährt und genommen werden soll.

Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Urlaubsanspruch

Der Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt im Kalenderjahr (Urlaubsjahr) 30 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage.

Für Schwerbehinderte (im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Grad der Behinderung von mindestens 50) erhöht sich der Urlaubsanspruch um fünf Arbeitstage auf 35 Arbeitstage.

Bei Anerkennung der Schwerbehinderung im Laufe eines Kalenderjahres gilt mit Wirkung ab 1. Mai 2004 (neue gesetzliche Regelung) der höhere Urlaubsanspruch anteilig für jeden vollen Kalendermonat.

Erlischt die Schwerbehinderteneigenschaft während des Kalenderjahres (Grad der Behinderung geringer als 50), so besteht der höhere Urlaubsanspruch ebenfalls nur noch anteilig.

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Errechnen der Urlaubsdauer

Die Urlaubsdauer wird nach den in Betrieben des Baugewerbes zurückgelegten Beschäftigungstagen errechnet. Beschäftigungstage sind alle Kalendertage während bestehender Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse in Baubetrieben.

Gewerbliche Arbeitnehmer erwerben nach jeweils 12 Beschäftigungstagen 1 Tag Urlaub, Schwerbehinderte nach jeweils 10,4 Beschäftigungstagen bzw. ab dem 01.01.2006 nach jeweils 10,3 Beschäftigungstagen.

Zum Errechnen des Urlaubsanspruchs teilen Sie die Gesamtzahl der bereits entstandenen Beschäftigungstage (Kalendertage) im Urlaubsjahr durch 12, bei schwerbehinderten gewerblichen Arbeitnehmern ab dem 01.01.2006 durch 10,3. Als Ergebnis erhalten Sie die Urlaubstage, die dem Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt höchstens zustehen.

Beispiel:    

360 Beschäftigungstage
360 Beschäftigungstage

:12
:10,3

= 30 Urlaubstage
= 35 Urlaubstage

Am Jahresende werden Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen auf einen vollen Tag aufgerundet, sonst abgerundet.

Volle Beschäftigungsmonate werden mit 30 Beschäftigungstagen gezählt. Beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis im laufenden Monat, rechnen Sie die einzelnen Beschäftigungstage dieses Monats hinzu.

Als Beschäftigungstage zählen nicht:

  • Tage, an denen der Arbeitnehmer der Arbeit unentschuldigt ferngebleiben ist.

  • Tage, für die ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer weder Arbeitsentgelt, noch Krankengeld oder Verletztengeld erhalten hat.

  • Tage, an denen der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub erhielt, wenn dieser zusammenhängend länger als 14 Tage gedauert hat.

Sie können sich hier die Urlaubsansprüche berechnen lassen. Geben Sie dazu bitte die Summe der Beschäftigungstage ein und klicken auf "Berechnen".

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Urlaubsrechner

Formel = Besch.Tage : 12
Ist Schwerbehinderung gekennzeichnet: Besch. Tage : 10,3

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