Anspruch bei Tod des Arbeitnehmers |
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Stirbt der Arbeitnehmer, so hat der Erbe Anspruch auf
Als Nachweis dient der Erbschein oder ein anderer geeigneter Nachweis der Erbberechtigung. Der Anspruch auf Auszahlung besteht gegenüber der UKB. Der Anspruch auf Entschädigung oder Urlaubsabgeltung besteht nur, soweit die verfallene Urlaubsvergütung durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers finanziert ist. Der Antrag auf Zahlung der Urlaubsvergütung kann durch den Erben formlos gestellt werden. Es sind folgende Daten/Unterlagen einzureichen:
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