Tarifverträge

Die Grundlage für das Sozialkassenverfahren bilden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge

Die Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern und der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ) werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt, weil die Umsetzung dieser Tarifverträge im öffentlichen Interesse liegt.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung sind diese Tarifverträge auch für die baugewerblichen Arbeitgeber verbindlich, die nicht Mitglieder einer Tarifvertragspartei sind.