Arbeitnehmerkontoauszug |
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Ab dem Jahr 2010 ist das Verfahren für den Versand der Jahres-Arbeitnehmerkontoauszüge neu geregelt worden. Arbeitnehmer, die länger als drei Monate aus dem Baugewerbe ausgeschieden sind, erhalten die Kontoauszüge ebenfalls direkt von der UKB. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Erläuterungen, die zu einem noch besseren Verständnis des Arbeitnehmerkontoauszuges beitragen sollen. Muster des Arbeitnehmerkontoauszuges Klicken Sie einfach im Muster auf den Bereich, zu dem Sie Informationen wünschen:
1. Hier stehen die aktuelle Postanschrift, sowie Telefonnummer
und E-Mail Adresse der UKB. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte diese
Kontaktmöglichkeiten. 2. Auf dem Arbeitnehmerkontoauszug für 2009 sind alle Daten zum Urlaub bis zum 31.12.2009 dargestellt.
Der Arbeitnehmerkontoauszug 2009 wird zur Prüfung an den Betrieb ab März und danach den Arbeitnehmern voraussichtlich ab
Anfang April zugesandt. Urlaub der im Jahr 2009 erworben oder genommen wird, wird auf dem Arbeitnehmerkontoauszug für 2009 dargestellt.
Arbeitnehmer, die ausgeschieden sind, erhalten von der UKB den Kontoauszug zum aktuellen Stand, also zum Beispiel zum 30.06.2010. 3. Sollte Ihre Adresse unvollständig oder falsch
sein, so geben Sie uns bitte eine kurze schriftliche Mitteilung. Die
Arbeitnehmernummer wurde von uns erteilt. Sie gilt für Sie persönlich
und wird im Laufe Ihres Arbeitslebens nicht mehr geändert. Die
Betriebskontonummer ist die Nummer des Betriebes bei dem Sie derzeit
beschäftigt sind, oder zuletzt beschäftigt waren. Zu dem hier
angegebenen Datum wurde der Arbeitnehmerkontoauszug von der UKB ausgedruckt. 4. Hier sehen Sie die Resturlaubsansprüche zum angegebenen Stichtag im Überblick. Neben den ausgewiesenen Resturlaubsansprüchen gibt es eine Spalte "davon beitragsgedeckt". Darin wird der beitragsgedeckte Anspruch ausgewiesen, den der Arbeitnehmer dann erhält, wenn der Resturlaub als Urlaubsabgeltung oder Entschädigung durch die UKB ausgezahlt wird. Wenn die Urlaubsabgeltung bzw. Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge gedeckt ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Das ist im Tarifvertrag so festgelegt (§ 7 Ziff. 2 und § 9 der Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern.) In diesem Zusammenhang ist die UKB rechtlich auch verpflichtet, die Arbeitnehmer rechtzeitig über die Beitragsdeckung zu informieren. Deswegen erhalten Arbeitnehmer diese Informationen mit dem Kontoauszug und nicht nur erst auf besondere Nachfrage oder mit der Bearbeitung eines Abgeltungs-/ Entschädigungsantrages. Der Kontoauszug mit der Zusatzinformation zur Beitragsdeckung wird nur den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt, nicht den Betrieben. So erhalten Betriebe keine Beitragsinformationen über Vorarbeitgeber und der Datenschutz bleibt gewahrt. Wichtig: Bei Urlaubsnahme im Baubetrieb spielt die Beitragsdeckung
keine Rolle und es erfolgt keine Kürzung. Der Bauarbeitgeber, der
nicht beitragsgedeckte Urlaubsansprüche gewährt, bekommt diese
in voller Höhe erstattet.
6. Die Tabelle gibt die Daten wieder, die Ihr(e) Arbeitgeber in dem jeweils angezeigten Jahr für Sie gemeldet hat/haben.
7. Hier ist die Berechnung Ihrer Urlaubsansprüche
des angezeigten Jahres nachzuvollziehen. Lesen Sie bitte auch die Erläuterungen
auf der Rückseite bzw. Seite 2 des Arbeitnehmerkontoauszuges. Sollten
Sie Unstimmigkeiten entdecken, so wenden Sie sich bitte zunächst
an Ihren Arbeitgeber. |