Arbeitnehmerkontoauszug

Ab dem Jahr 2010 ist das Verfahren für den Versand der Jahres-Arbeitnehmerkontoauszüge neu geregelt worden.
Der Betrieb erhält ein Exemplar des Kontoauszugs zum Vergleich mit seinen Daten und wird gebeten, etwaige Korrekturen kurzfristig an die UKB zu melden. Der Versand hierzu beginnt am 1. März 2010. Die direkte Weitergabe des Kontoauszugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer entfällt.
Ab April 2010 versendet die UKB die Kontoauszüge dann direkt an die Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer, die länger als drei Monate aus dem Baugewerbe ausgeschieden sind, erhalten die Kontoauszüge ebenfalls direkt von der UKB.

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Erläuterungen, die zu einem noch besseren Verständnis des Arbeitnehmerkontoauszuges beitragen sollen.

Muster des Arbeitnehmerkontoauszuges

Klicken Sie einfach im Muster auf den Bereich, zu dem Sie Informationen wünschen:

1. Hier stehen die aktuelle Postanschrift, sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse der UKB. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten.
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2. Auf dem Arbeitnehmerkontoauszug für 2009 sind alle Daten zum Urlaub bis zum 31.12.2009 dargestellt. Der Arbeitnehmerkontoauszug 2009 wird zur Prüfung an den Betrieb ab März und danach den Arbeitnehmern voraussichtlich ab Anfang April zugesandt. Urlaub der im Jahr 2009 erworben oder genommen wird, wird auf dem Arbeitnehmerkontoauszug für 2009 dargestellt. Arbeitnehmer, die ausgeschieden sind, erhalten von der UKB den Kontoauszug zum aktuellen Stand, also zum Beispiel zum 30.06.2010.
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3. Sollte Ihre Adresse unvollständig oder falsch sein, so geben Sie uns bitte eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Arbeitnehmernummer wurde von uns erteilt. Sie gilt für Sie persönlich und wird im Laufe Ihres Arbeitslebens nicht mehr geändert. Die Betriebskontonummer ist die Nummer des Betriebes bei dem Sie derzeit beschäftigt sind, oder zuletzt beschäftigt waren. Zu dem hier angegebenen Datum wurde der Arbeitnehmerkontoauszug von der UKB ausgedruckt.
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4. Hier sehen Sie die Resturlaubsansprüche zum angegebenen Stichtag im Überblick.

Neben den ausgewiesenen Resturlaubsansprüchen gibt es eine Spalte "davon beitragsgedeckt".

Darin wird der beitragsgedeckte Anspruch ausgewiesen, den der Arbeitnehmer dann erhält, wenn der Resturlaub als Urlaubsabgeltung oder Entschädigung durch die UKB ausgezahlt wird. Wenn die Urlaubsabgeltung bzw. Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge gedeckt ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Das ist im Tarifvertrag so festgelegt (§ 7 Ziff. 2 und § 9 der Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern.)

In diesem Zusammenhang ist die UKB rechtlich auch verpflichtet, die Arbeitnehmer rechtzeitig über die Beitragsdeckung zu informieren. Deswegen erhalten Arbeitnehmer diese Informationen mit dem Kontoauszug und nicht nur erst auf besondere Nachfrage oder mit der Bearbeitung eines Abgeltungs-/ Entschädigungsantrages.

Der Kontoauszug mit der Zusatzinformation zur Beitragsdeckung wird nur den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt, nicht den Betrieben. So erhalten Betriebe keine Beitragsinformationen über Vorarbeitgeber und der Datenschutz bleibt gewahrt.

Wichtig: Bei Urlaubsnahme im Baubetrieb spielt die Beitragsdeckung keine Rolle und es erfolgt keine Kürzung. Der Bauarbeitgeber, der nicht beitragsgedeckte Urlaubsansprüche gewährt, bekommt diese in voller Höhe erstattet.
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5. Der Urlaubsanspruch aus 2008 war bis 31.12.2008 gültig. Danach ist der Freizeitanspruch verfallen. Es ist ein Anspruch auf Entschädigung der verfallenen Urlaubsansprüche entstanden. Dieser Entschädigungsanspruch verfällt zum 31.12.2010. Sofern hier auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug offene Resturlaubsansprüche aufgeführt sind, müssen Sie einen Antrag auf Entschädigung dieser Urlaubsansprüche bei uns stellen. Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht! Wenn auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug die Textzeile "bereits gewährt in 2009: von Betriebskontonummer xxx xxx xx " eingedruckt ist, dann finden Sie den Namen des Betriebes in der Tabelle auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug (siehe auch Nr. 5)
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6. Die Tabelle gibt die Daten wieder, die Ihr(e) Arbeitgeber in dem jeweils angezeigten Jahr für Sie gemeldet hat/haben.

  • Zeitraum: Hier stehen das Anfangs- und Enddatum Ihres Beschäftigungsverhältnisses in 2009.

  • Beschäftigungstage: Hier sind alle Kalendertage des Beschäftigungsverhältnisses zusammengezählt. Volle Monate werden mit 30 Tagen gezählt.

  • Bruttolohn: Hier steht der von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Bruttolohn.

  • Gewährte Urlaubstage: Hier sind die Urlaubstage aufgeführt, die Ihnen Ihr Arbeitgeber in 2009 von Ihrem 2009er Urlaubsanspruch gewährt hat.

  • Gewährte Urlaubsvergütung: Hier ist die Urlaubsvergütung, die Sie für die gewährten Urlaubstage erhalten haben, abzulesen.

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7. Hier ist die Berechnung Ihrer Urlaubsansprüche des angezeigten Jahres nachzuvollziehen.
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Lesen Sie bitte auch die Erläuterungen auf der Rückseite bzw. Seite 2 des Arbeitnehmerkontoauszuges. Sollten Sie Unstimmigkeiten entdecken, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arbeitgeber.
Bei Problemen können Sie sich gerne unter oben genannter Adresse mit uns in Verbindung setzen. Beachten Sie bitte die Fristen für die Antragstellung. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist - für Mitglieder - gerne zur Beratung bereit.
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Muster des Arbeitnehmerkontoauszuges als PDF-Datei

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