Einleitung |
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Die wesentliche Aufgabe der Bayerischen Urlaubskasse besteht darin, die Urlaubsansprüche und die Auszahlung der Urlaubsvergütung der gewerblichen Arbeitnehmer der Bauwirtschaft in Bayern sicherzustellen. Durch Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Jahres könnten viele gewerbliche Arbeitnehmer keinen zusammenhängenden Urlaubsanspruch erwerben. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz entsteht ein zusammenhängender Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Tätigkeit beim selben Arbeitgeber. Im Baugewerbe wird die Urlaubsvergütung leistungs- und branchenbezogen gewährt. Das bedeutet allerdings, dass der Arbeitnehmer nach sechsmonatiger Tätigkeit auch keinen vollen Jahresanspruch erwirbt. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, wird der Urlaubsanspruch nicht abgegolten. Er wird, bei einer weiteren Beschäftigung im Baugewerbe, auf das nächste Arbeitsverhältnis übertragen und kann dort realisiert werden. Die UKB/SOKA-BAU führt deshalb für jeden baugewerblichen Arbeitnehmer ein Arbeitnehmerkonto, auf dem Geld für einen zusammenhängenden Urlaub angespart wird. Der letzte Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer seinen Urlaub beantragt, gewährt den Urlaub - egal ob er bei ihm oder bei früheren Bauarbeitgebern erworben wurde - und zahlt die Urlaubsvergütung aus. Die ausgezahlte Urlaubsvergütung bekommt der Arbeitgeber von der UKB erstattet. |