Urlaub bei Altersteilzeit

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer steht bis zum 30. September 2009 in einem Vollzeitarbeitsverhältnis. Dann beginnt ein Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2011. Während dieses Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses wird eine Arbeitsphase für die Zeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 vereinbart und eine Freistellungsphase vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011.

Vor Eintritt in die Altersteilzeit...

ist der gesamte Urlaub, der dem Arbeitnehmer zusteht, zu gewähren und zu nehmen. Nur dann, wenn der Urlaub, der im normalen Arbeitsverhältnis entstanden ist, vor Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann, ist er vom Arbeitgeber abzugelten.
Beachten Sie bitte: Aus dieser Abgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten und es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsvergütungsanspruch.

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Mit Beginn der Freistellungsphase...

zahlen Sie zunächst die Urlaubsvergütung für den noch nicht verfallenen Urlaubsanspruch aus der Arbeitsphase aus.

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In der Freistellungsphase...

entsteht aus dem ausgezahlten Bruttolohn Urlaubsvergütungsanspruch und alle Kalendertage gelten als Beschäftigungstage.

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Am Ende der Freistellungsphase...

spätestens nach jeweils fünf Kalendermonaten der Freistellungsphase, zahlen Sie die erworbene Urlaubsvergütung an den Arbeitnehmer aus. Damit gilt der Urlaub als gewährt.

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Bei Arbeitszeitmodellen ohne zusammenhängende längere Arbeits- und Freistellungsphasen...

verfahren Sie wie bei Teilzeitbeschäftigten mit einer Arbeitszeitverteilung von weniger als 5 Tagen pro Woche.

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