Urlaub bei Altersteilzeit |
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Vor Eintritt in die Altersteilzeit... ist der gesamte Urlaub, der dem Arbeitnehmer zusteht, zu gewähren
und zu nehmen. Nur dann, wenn der Urlaub, der im normalen Arbeitsverhältnis
entstanden ist, vor Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
nicht mehr gewährt und genommen werden kann, ist er vom Arbeitgeber
abzugelten. Mit Beginn der Freistellungsphase... zahlen Sie zunächst die Urlaubsvergütung für den noch nicht verfallenen Urlaubsanspruch aus der Arbeitsphase aus. entsteht aus dem ausgezahlten Bruttolohn Urlaubsvergütungsanspruch und alle Kalendertage gelten als Beschäftigungstage. Am Ende der Freistellungsphase... spätestens nach jeweils fünf Kalendermonaten der Freistellungsphase, zahlen Sie die erworbene Urlaubsvergütung an den Arbeitnehmer aus. Damit gilt der Urlaub als gewährt. Bei Arbeitszeitmodellen ohne zusammenhängende längere Arbeits- und Freistellungsphasen... verfahren Sie wie bei Teilzeitbeschäftigten mit einer Arbeitszeitverteilung von weniger als 5 Tagen pro Woche. |