Sozialkassenverfahren wird ab Januar 2010 in erheblichem Umfang vereinfacht


(26.01.2010)
Das Sozialkassenverfahren wird in erheblichen Umfang modernisiert.
Bereits im November 2009 richtete SOKA-BAU Wiesbaden ein Kunden-Service-Center ein und
optimierte viele interne Abläufe zum Vorteil der Kunden. Ansprechpartner für die
Bauarbeitgeber in Bayern bleibt dabei selbstverständlich auch weiterhin die UKB.

Mit dem zum 01.01.2010 in Kraft tretenden neuen Tarifvertrag für das
Sozialkassenverfahren (VTV) wurde mit den Tarifvertragsparteien die Grundlage
für zahlreiche weitere Vereinfachungen und Serviceverbesserungen geschaffen.

Im Überblick:



  • Wegfall der ZVK-Beitragsmeldung ab Meldemonat Januar 2010

  • Reduzierung der Zahlungsvorgänge durch Saldierungsmöglichkeit
  •       der Beitrags- und Erstattungsforderungen

  • Angebot eines Lastschriftverfahrens für Beiträge

  • Zahlung von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage
         in einer Summe

  • Modernisierung von Versicherungs- und Ausbildungsnachweisen

  • Direktversand von Arbeitnehmerkontoauszügen und Nachweisen
  •       durch UKB bzw. SOKA-BAU

  • Elektronische Meldungen per Internet auch ohne Baulohnprogramm

  • Elektronisches Postfach

  • Die Vereinfachung des Meldeverfahrens im Einzelnen

    Die bislang gesondert abzugebenden ZVK-Beitragsmeldungen für
    gewerbliche Arbeitnehmer und damit die von Bauarbeitgebern vielfach
    kritisierte doppelte Meldepflicht entfallen. Künftig genügt die
    Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der
    einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet.

    Die Notwendigkeit einer monatlichen Beitragsmeldung für Angestellte
    in den alten Bundesländern entfällt ebenfalls. Ab Januar 2010 genügt
    es, den Angestellten bei SOKA-BAU an- bzw. abzumelden sowie Änderungen
    in den persönlichen Daten mitzuteilen. Aus diesen Beschäftigungsdaten ergeben
    sich die unverändert zu berechnenden Beiträge für die Zusatzversorgung.

    Erstmals für den Meldemonat Januar 2010 muss somit keine gesonderte
    Beitragsmeldung mehr erfolgen. Die bisherigen Beitragsmeldekarten erhalten
    Sie für das Jahr 2010 deshalb nicht mehr.

    Die bisherige Ausbildungsnachweiskarte für Auszubildende entfällt, die
    Meldesystematik wird modernisiert. Nach der Anmeldung eines neuen
    Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bestätigt SOKA-BAU
    dem Ausbildungsbetrieb künftig die registrierten Daten unter Angabe der
    Erstattungszeiträume mittels eines Schreibens. Die Bestätigung dient
    auch zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.

    Wenige Tage später erhält der Auszubildende direkt von SOKA-BAU
    ebenfalls eine Bestätigung der registrierten Daten einschließlich
    seiner Arbeitnehmer-Nummer. In den folgenden Monaten ist lediglich
    die Änderung der gemeldeten Daten, die gezahlte Ausbildungsvergütung,
    wenn dafür eine Erstattung beantragt wird, und der Urlaub im Auslernjahr
    zu melden. Schließlich ist das Ende des Ausbildungsverhältnisses unter
    Angabe des Grundes (Abbruch oder Abschluss, Wechsel des Ausbildungsbetriebs)
    und ggf. eine Weiterbeschäftigung zu melden. Nach der Ausbildung erhält der
    Auszubildende direkt von SOKA-BAU eine Bestätigung der gemeldeten
    Ausbildungszeit und des Urlaubsanspruchs im Auslernjahr.

    Die monatlichen Meldungen der Daten, insbesondere der gezahlten
    Ausbildungsvergütungen, durch den Betrieb erfolgen entweder wie bisher
    automatisch mittels eines zugelassenen Baulohnprogramms oder mit der
    neuen Anwendung zur Meldung per Internet (siehe unten).

    Für eine kurze Übergangszeit wird zunächst noch die bisherige
    Ausbildungsnachweiskarte zur Verfügung gestellt.

    Auch das bisherige Versicherungsnachweisheft für Angestellte
    in den alten Bundesländern entfällt und wird durch ein modernisiertes
    Meldesystem ersetzt. Einmal jährlich (zeitgleich mit den
    Arbeitnehmer-Jahreskontoauszügen für gewerbliche Arbeitnehmer) oder
    nach einer Abmeldung erhält der Angestellte direkt von SOKA-BAU eine
    Bescheinigung über die gemeldeten Beschäftigungszeiten. Für die Meldung
    der Angestellten-Beschäftigungszeiten 2009 gilt noch die bisherige
    Verfahrensweise.

    Die bisherige Beitragskarte W für die Meldung von Dienstpflichtzeiten
    entfällt ersatzlos. Beginn und Ende von Dienstzeiten werden bei den
    monatlichen Meldungen jedoch wie bisher berücksichtigt.

    Betriebe, die nicht über ein von SOKA-BAU zugelassenes Baulohnprogramm
    verfügen und deshalb noch per Meldeschein an SOKA-BAU melden, können künftig
    ebenfalls papierlos ihre Meldungen elektronisch übermitteln. Im Internetportal
    von SOKA-BAU steht hierzu ab Februar 2010 eine neue Anwendung zur Verfügung,
    mit der alle erforderlichen Meldungen für gewerbliche Arbeitnehmer,
    Auszubildende und Angestellte erfasst werden können. Der Beitrag wird
    automatisiert ermittelt und angezeigt. Alle Daten können per Mausklick an
    SOKA-BAU übertragen werden. Dabei werden für gewerbliche Arbeitnehmer die
    Vormonatswerte online als Grundlage zur Verfügung gestellt. Der neue Service
    wurde von Praxisanwendern bereits erfolgreich getestet und ist einfach und
    schnell einsetzbar. Die Dialogmasken orientieren sich am Aufbau der bekannten
    Meldeformulare. Ergänzt wird das Angebot durch die Freischaltung eines
    elektronischen Postfachs (siehe unten). Wie bei allen Internet-Anwendungen
    wird auch hier auf die Datensicherheit selbstverständlich größten Wert gelegt.
    Fordern Sie jetzt schon Ihre Zugangsdaten an unter der neuen kostenlosen
    Service-Nummer 0800 1200 111
    .

    Mit dem elektronischen Postfach im Internetportal von SOKA-BAU können
    alle Betriebe Schreiben und Informationen von UKB und SOKA-BAU, beispielsweise
    Erstattungsbenachrichtigungen, jederzeit abrufen. Falls Ihr Unternehmen für
    diesen Service noch nicht freigeschaltet ist, weil noch keine Zugangsdaten für
    diese Internet-Anwendung angefordert wurden: Nutzen Sie das Serviceangebot und
    fordern Sie die Zugangsdaten an unter 0800 1200 111.

    Der jährliche Versand der Arbeitnehmer-Jahreskontoauszüge wird von der
    UKB bzw. SOKA-BAU bereits im Frühjahr 2010 direkt an die gewerblichen
    Arbeitnehmer erfolgen, so dass der bisherige Aufwand in den Betrieben
    für die Weiterleitung dieser Auszüge an die Beschäftigten komplett entfällt.
    Die Betriebe erhalten zuvor eine Information über die gemeldeten Daten,
    um bei Bedarf noch Korrekturen melden zu können.

    Die Vereinfachungen des Beitragseinzugs im Einzelnen

    Ab sofort können Sie sich die getrennte Überweisung von Sozialkassenbeitrag
    und Winterbeschäftigungs-Umlage
    sparen. Eine zusammengefasste, einzige
    monatliche Zahlung genügt - die Aufteilung erfolgt automatisch bei SOKA-BAU.
    Bitte verwenden Sie bei zusammengefasster Zahlung von Beitrag und
    Winterbeschäftigungs-Umlage folgende Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen,
    Frankfurt/Main (BLZ 500 500 00), Konto-Nr. 16 900 003.

    Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist ab dem 01.01.2010 nicht mehr
    die ZVK, sondern die ULAK. Diese zieht – auch für Zeiträume vor dem
    01.01.2010 - zugleich mit den ULAK-Beiträgen die Beiträge der ZVK für die
    Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützigen
    Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes (UKB) sowie die Beiträge der
    Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (Soka-Berlin) ein.

    Eine Überweisung über die DZ-Bank ist nicht mehr möglich. Bitte verwenden
    Sie ab sofort die Bankverbindung der Landesbank Hessen-Thüringen.

    Noch mehr Komfort bietet Ihnen die neue Möglichkeit, Ihren Beitrag und
    die Winterbeschäftigungs-Umlage ab sofort per Lastschrift von SOKA-BAU
    einziehen zu lassen. Hierfür benötigt SOKA-BAU lediglich eine unterschriebene
    Einzugsermächtigung. Ein Formular finden Sie hier im Internet im Download-Center.

    Ebenfalls ab sofort bieten wir bzw. SOKA-BAU Ihnen an, die Beitragsforderungen
    eines Meldemonats mit etwaigen Erstattungsforderungen für gezahlte
    Urlaubs- oder Ausbildungsvergütungen des gleichen Monats zu saldieren, wenn
    die Meldungen bereits vor dem 15. des Folgemonats vollständig vorliegen. Einen
    Saldo zu unseren Gunsten (Beitrag ist höher als die Erstattung) ziehen wir bzw.
    SOKA-BAU, wenn gewünscht, im Lastschriftverfahren ein. Ein Guthaben (Erstattung
    ist höher als der Beitrag) wird zeitnah auf Ihr Konto überwiesen. Voraussetzung
    für diese Saldierungen ist natürlich, dass keine Beitragsrückstände bestehen.

    Beispiel: Ein Baubetrieb meldet zum 07.02.2010 im Januar 2010 gewährten
    Urlaub in Höhe von 3.000,00 EUR. Aus den gleichzeitig gemeldeten Bruttolöhnen
    ergibt sich eine Beitragsforderung in Höhe von 4.500,00 EUR. Die Lohnzahlungen
    sind erfolgt, die Meldungen sind vollständig und es bestehen keine
    Beitragsrückstände. Am 15.02.2010 zieht SOKA-BAU nur noch den Differenzbetrag
    in Höhe von 1.500,00 EUR per Lastschrift ein.

    Wenn Sie die beschriebene Saldierungsmöglichkeit künftig nutzen möchten,
    können Sie dies auf dem Formular für die Einzugsermächtigung einfach ankreuzen.
    Für eine Saldierung ohne Lastschrifteinzug finden Sie Internet von SOKA-BAU
    im Download-Center
    ebenfalls ein Formular.

    Informationen im Internet

    Den vollständigen Text des neu gefassten Tarifvertrags (VTV)
    finden Sie hier im Internet im Kapitel Aufgaben/Leistungen.

    Die Erläuterungen auf den Einzelseiten des Webauftritts werden
    zurzeit überarbeitet und in Kürze bereitgestellt.

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