Sozialkassenverfahren wird ab Januar 2010 in erheblichem Umfang vereinfacht
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(26.01.2010)
Das Sozialkassenverfahren wird in erheblichen Umfang modernisiert.
Bereits im November 2009 richtete SOKA-BAU Wiesbaden ein Kunden-Service-Center ein und
optimierte viele interne Abläufe zum Vorteil der Kunden. Ansprechpartner für die
Bauarbeitgeber in Bayern bleibt dabei selbstverständlich auch weiterhin die UKB.
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Mit dem zum 01.01.2010 in Kraft tretenden neuen Tarifvertrag für das
Sozialkassenverfahren (VTV) wurde mit den Tarifvertragsparteien die Grundlage
für zahlreiche weitere Vereinfachungen und Serviceverbesserungen geschaffen.
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Im Überblick:
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Wegfall der ZVK-Beitragsmeldung ab Meldemonat Januar 2010
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Reduzierung der Zahlungsvorgänge durch Saldierungsmöglichkeit
der Beitrags- und Erstattungsforderungen
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Angebot eines Lastschriftverfahrens für Beiträge
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Zahlung von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage
in einer Summe
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Modernisierung von Versicherungs- und Ausbildungsnachweisen
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Direktversand von Arbeitnehmerkontoauszügen und Nachweisen
durch UKB bzw. SOKA-BAU
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Elektronische Meldungen per Internet auch ohne Baulohnprogramm
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Elektronisches Postfach
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Die Vereinfachung des Meldeverfahrens im Einzelnen
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Die bislang gesondert abzugebenden ZVK-Beitragsmeldungen für
gewerbliche Arbeitnehmer und damit die von Bauarbeitgebern vielfach
kritisierte doppelte Meldepflicht entfallen. Künftig genügt die
Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der
einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet.
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Die Notwendigkeit einer monatlichen Beitragsmeldung für Angestellte
in den alten Bundesländern entfällt ebenfalls. Ab Januar 2010 genügt
es, den Angestellten bei SOKA-BAU an- bzw. abzumelden sowie Änderungen
in den persönlichen Daten mitzuteilen. Aus diesen Beschäftigungsdaten ergeben
sich die unverändert zu berechnenden Beiträge für die Zusatzversorgung.
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Erstmals für den Meldemonat Januar 2010 muss somit keine gesonderte
Beitragsmeldung mehr erfolgen. Die bisherigen Beitragsmeldekarten erhalten
Sie für das Jahr 2010 deshalb nicht mehr.
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Die bisherige Ausbildungsnachweiskarte für Auszubildende entfällt, die
Meldesystematik wird modernisiert. Nach der Anmeldung eines neuen
Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bestätigt SOKA-BAU
dem Ausbildungsbetrieb künftig die registrierten Daten unter Angabe der
Erstattungszeiträume mittels eines Schreibens. Die Bestätigung dient
auch zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.
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Wenige Tage später erhält der Auszubildende direkt von SOKA-BAU
ebenfalls eine Bestätigung der registrierten Daten einschließlich
seiner Arbeitnehmer-Nummer. In den folgenden Monaten ist lediglich
die Änderung der gemeldeten Daten, die gezahlte Ausbildungsvergütung,
wenn dafür eine Erstattung beantragt wird, und der Urlaub im Auslernjahr
zu melden. Schließlich ist das Ende des Ausbildungsverhältnisses unter
Angabe des Grundes (Abbruch oder Abschluss, Wechsel des Ausbildungsbetriebs)
und ggf. eine Weiterbeschäftigung zu melden. Nach der Ausbildung erhält der
Auszubildende direkt von SOKA-BAU eine Bestätigung der gemeldeten
Ausbildungszeit und des Urlaubsanspruchs im Auslernjahr.
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Die monatlichen Meldungen der Daten, insbesondere der gezahlten
Ausbildungsvergütungen, durch den Betrieb erfolgen entweder wie bisher
automatisch mittels eines zugelassenen Baulohnprogramms oder mit der
neuen Anwendung zur Meldung per Internet (siehe unten).
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Für eine kurze Übergangszeit wird zunächst noch die bisherige
Ausbildungsnachweiskarte zur Verfügung gestellt.
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Auch das bisherige Versicherungsnachweisheft für Angestellte
in den alten Bundesländern entfällt und wird durch ein modernisiertes
Meldesystem ersetzt. Einmal jährlich (zeitgleich mit den
Arbeitnehmer-Jahreskontoauszügen für gewerbliche Arbeitnehmer) oder
nach einer Abmeldung erhält der Angestellte direkt von SOKA-BAU eine
Bescheinigung über die gemeldeten Beschäftigungszeiten. Für die Meldung
der Angestellten-Beschäftigungszeiten 2009 gilt noch die bisherige
Verfahrensweise.
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Die bisherige Beitragskarte W für die Meldung von Dienstpflichtzeiten
entfällt ersatzlos. Beginn und Ende von Dienstzeiten werden bei den
monatlichen Meldungen jedoch wie bisher berücksichtigt.
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Betriebe, die nicht über ein von SOKA-BAU zugelassenes Baulohnprogramm
verfügen und deshalb noch per Meldeschein an SOKA-BAU melden, können künftig
ebenfalls papierlos ihre Meldungen elektronisch übermitteln. Im Internetportal
von SOKA-BAU steht hierzu ab Februar 2010 eine neue Anwendung zur Verfügung,
mit der alle erforderlichen Meldungen für gewerbliche Arbeitnehmer,
Auszubildende und Angestellte erfasst werden können. Der Beitrag wird
automatisiert ermittelt und angezeigt. Alle Daten können per Mausklick an
SOKA-BAU übertragen werden. Dabei werden für gewerbliche Arbeitnehmer die
Vormonatswerte online als Grundlage zur Verfügung gestellt. Der neue Service
wurde von Praxisanwendern bereits erfolgreich getestet und ist einfach und
schnell einsetzbar. Die Dialogmasken orientieren sich am Aufbau der bekannten
Meldeformulare. Ergänzt wird das Angebot durch die Freischaltung eines
elektronischen Postfachs (siehe unten). Wie bei allen Internet-Anwendungen
wird auch hier auf die Datensicherheit selbstverständlich größten Wert gelegt.
Fordern Sie jetzt schon Ihre Zugangsdaten an unter der neuen kostenlosen
Service-Nummer 0800 1200 111.
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Mit dem elektronischen Postfach im Internetportal von SOKA-BAU können
alle Betriebe Schreiben und Informationen von UKB und SOKA-BAU, beispielsweise
Erstattungsbenachrichtigungen, jederzeit abrufen. Falls Ihr Unternehmen für
diesen Service noch nicht freigeschaltet ist, weil noch keine Zugangsdaten für
diese Internet-Anwendung angefordert wurden: Nutzen Sie das Serviceangebot und
fordern Sie die Zugangsdaten an unter 0800 1200 111.
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Der jährliche Versand der Arbeitnehmer-Jahreskontoauszüge wird von der
UKB bzw. SOKA-BAU bereits im Frühjahr 2010 direkt an die gewerblichen
Arbeitnehmer erfolgen, so dass der bisherige Aufwand in den Betrieben
für die Weiterleitung dieser Auszüge an die Beschäftigten komplett entfällt.
Die Betriebe erhalten zuvor eine Information über die gemeldeten Daten,
um bei Bedarf noch Korrekturen melden zu können.
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Die Vereinfachungen des Beitragseinzugs im Einzelnen
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Ab sofort können Sie sich die getrennte Überweisung von Sozialkassenbeitrag
und Winterbeschäftigungs-Umlage sparen. Eine zusammengefasste, einzige
monatliche Zahlung genügt - die Aufteilung erfolgt automatisch bei SOKA-BAU.
Bitte verwenden Sie bei zusammengefasster Zahlung von Beitrag und
Winterbeschäftigungs-Umlage folgende Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen,
Frankfurt/Main (BLZ 500 500 00), Konto-Nr. 16 900 003.
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Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist ab dem 01.01.2010 nicht mehr
die ZVK, sondern die ULAK. Diese zieht – auch für Zeiträume vor dem
01.01.2010 - zugleich mit den ULAK-Beiträgen die Beiträge der ZVK für die
Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützigen
Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes (UKB) sowie die Beiträge der
Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (Soka-Berlin) ein.
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Eine Überweisung über die DZ-Bank ist nicht mehr möglich. Bitte verwenden
Sie ab sofort die Bankverbindung der Landesbank Hessen-Thüringen.
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Noch mehr Komfort bietet Ihnen die neue Möglichkeit, Ihren Beitrag und
die Winterbeschäftigungs-Umlage ab sofort per Lastschrift von SOKA-BAU
einziehen zu lassen. Hierfür benötigt SOKA-BAU lediglich eine unterschriebene
Einzugsermächtigung. Ein Formular finden Sie hier im Internet im Download-Center.
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Ebenfalls ab sofort bieten wir bzw. SOKA-BAU Ihnen an, die Beitragsforderungen
eines Meldemonats mit etwaigen Erstattungsforderungen für gezahlte
Urlaubs- oder Ausbildungsvergütungen des gleichen Monats zu saldieren, wenn
die Meldungen bereits vor dem 15. des Folgemonats vollständig vorliegen. Einen
Saldo zu unseren Gunsten (Beitrag ist höher als die Erstattung) ziehen wir bzw.
SOKA-BAU, wenn gewünscht, im Lastschriftverfahren ein. Ein Guthaben (Erstattung
ist höher als der Beitrag) wird zeitnah auf Ihr Konto überwiesen. Voraussetzung
für diese Saldierungen ist natürlich, dass keine Beitragsrückstände bestehen.
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Beispiel: Ein Baubetrieb meldet zum 07.02.2010 im Januar 2010 gewährten
Urlaub in Höhe von 3.000,00 EUR. Aus den gleichzeitig gemeldeten Bruttolöhnen
ergibt sich eine Beitragsforderung in Höhe von 4.500,00 EUR. Die Lohnzahlungen
sind erfolgt, die Meldungen sind vollständig und es bestehen keine
Beitragsrückstände. Am 15.02.2010 zieht SOKA-BAU nur noch den Differenzbetrag
in Höhe von 1.500,00 EUR per Lastschrift ein.
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Wenn Sie die beschriebene Saldierungsmöglichkeit künftig nutzen möchten,
können Sie dies auf dem Formular für die Einzugsermächtigung einfach ankreuzen.
Für eine Saldierung ohne Lastschrifteinzug finden Sie Internet von SOKA-BAU
im Download-Center
ebenfalls ein Formular.
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Informationen im Internet
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Den vollständigen Text des neu gefassten Tarifvertrags (VTV)
finden Sie hier im Internet im Kapitel Aufgaben/Leistungen.
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Die Erläuterungen auf den Einzelseiten des Webauftritts werden
zurzeit überarbeitet und in Kürze bereitgestellt.
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