Höhe der Urlaubsvergütung
für volljährige Arbeitnehmer
Die Höhe der Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn (ohne Weihnachtsgeld und anteiligem 13. Monatseinkommen).
Die Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) beträgt seit dem 1. Januar 2008 in den alten und neuen Bundesländern 14,25% des Bruttolohns (bis zum 31.12.2007 - 14,82%) und bei Schwerbehinderten seit dem
1. Januar 2008 - 16,63% (bis zum 31.12.2007 - 17,29%).
Der Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Er verfällt mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung dieses Anspruchs folgt.
Innerhalb eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe der Urlaubsvergütung für den verfallenen Urlaubsanspruch von der UKB verlangen.