Urlaubsdauer
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (Freizeit und Urlaubsvergütung), der möglichst zusammenhängend gewährt und genommen werden soll.
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Urlaubsanspruch
Der Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt im Kalenderjahr (Urlaubsjahr) 30 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage.
Für Schwerbehinderte (im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Grad der Behinderung von mindestens 50) erhöht sich der Urlaubsanspruch um fünf Arbeitstage auf 35 Arbeitstage.
Bei Anerkennung der Schwerbehinderung im Laufe eines Kalenderjahres gilt der höhere Urlaubsanspruch anteilig für jeden vollen Kalendermonat.
Erlischt die Schwerbehinderteneigenschaft während des Kalenderjahres (Grad der Behinderung geringer als 50), so besteht der höhere Urlaubsanspruch ebenfalls nur noch anteilig.