Resturlaub


Reihenfolge der Urlaubsgewährung

Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, ist zunächst der aus dem Vorjahr übertragene Resturlaub, dann der im laufenden Kalenderjahr erworbene Urlaub zu gewähren
(siehe § 3 Ziff. 2 Urlaubsregelung).

Hinweis:

Nach längeren Ausfallzeiten im Vorjahr, beispielsweise bei langer Arbeitsunfähigkeit, können Resturlaubstage ohne Urlaubsvergütung entstehen. Hierfür besteht die Möglichkeit, diese Resturlaubstage aus dem Vorjahr zurückstellen zu lassen. Wir informieren Sie bei Bedarf gerne über die Voraussetzungen hierzu.