Mindestlohn
Der tarifliche Mindestlohn gehört zu den verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft. Seit Jahren prüft SOKA-BAU anhand der von den Arbeitgebern gemeldeten Bruttolöhnen sowie der seit Oktober 2007 zu meldenden lohnzahlungspflichtigen Stunden, ob die Arbeitgeber bei den Lohnzahlungen an ihre Mitarbeiter sowie bei den Beitragszahlungen an SOKA-BAU die tariflichen Mindestlöhne einhalten.
Diese Überprüfung der Mindestlöhne beruht unter anderem auf der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien zur gemeinsamen Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 29. Juli 2005 sowie auf entsprechenden Beschlüssen der Aufsichtsgremien von SOKA-BAU. Die Einhaltung der Mindestlöhne wird in einem für alle inländischen und ausländischen Betriebe einheitlichen Verfahren, und zwar auf der Grundlage der nach § 6 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren arbeitnehmerbezogen gemeldeten Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer, kontrolliert.
Tarifvertrag (VTV) als PDF-Download:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren
im Baugewerbe (VTV)
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Bundesrahmentarifvertragfür das Baugewerbe (BRTV) als PDF-Download:
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
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