Arbeitnehmerkontoauszug

Ab dem Jahr 2010 ist das Verfahren für den Versand der Arbeitnehmerkontoauszüge neu geregelt worden.
Der Betrieb erhält ein Exemplar des Jahreskontoauszugs zum Vergleich mit seinen Daten und wird gebeten, etwaige Korrekturen kurzfristig an die UKB zu melden. Der Versand hierzu beginnt jeweils am 1. März des Folgejahres. Die direkte Weitergabe des Kontoauszugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer entfällt.
Ab Mai des Folgejahres versendet die UKB die Kontoauszüge dann direkt an die Arbeitnehmer.

Beispiel:

Urlaub der im laufenden Jahre 2010 erworben und genommen wurde, wird auf dem Arbeitnehmerkontoauszug 2010 dargestellt. Dieser wird dem Betrieb zur Prüfung der Daten ab März 2011 übersandt und ab dem Monat Mai 2011 direkt durch die UKB an den Arbeitnehmer weitergeleitet.

Arbeitnehmer, die länger als drei Monate aus dem Baugewerbe ausgeschieden sind, erhalten die Kontoauszüge ebenfalls direkt von der UKB.

Einen aktuellen Kontoauszug können Sie auch jederzeit gerne bei uns telefonisch oder schriftlich beantragen.

Muster des Arbeitnehmerkontoauszuges

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Erläuterungen, die zu einem besseren Verständnis des Arbeitnehmerkontoauszuges beitragen sollen:

Auf dem Kontoauszug sind alle Daten zum Urlaub des entsprechenden Jahres dargestellt. Auf dem Musterkontoauszug 2010 beispielsweise alle Daten zum Urlaub bis 31.12.2010. Sie können hieraus den Urlaub, der im Jahr 2010 erworben oder genommen wurde entnehmen.

Absenderangaben und Ihre Anschrift

Ganz oben stehen die aktuelle Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse bzw. Internetadresse der UKB. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten.

Sollte Ihre, auf dem Kontoauszug ausgewiesene Adresse unvollständig oder falsch sein, teilen Sie uns bitte Ihre korrekte Adresse kurz schriftlich mit.

Zu dem auf dem Kontoauszug angegebenen Datum wurde dieser von der UKB ausgedruckt.

Die Arbeitnehmernummer wurde von SOKA-BAU erteilt. Sie gilt für Sie persönlich und wird im Laufe Ihres Arbeitslebens nicht mehr geändert. Bitte geben Sie bei allen Anfragen und Mitteilungen Ihre Arbeitnehmernummer an.

Die Betriebskontonummer ist die Nummer des Betriebes bei dem Sie derzeit beschäftigt sind, oder zuletzt beschäftigt waren.

Überblick

In dem grauen Feld sehen Sie die Resturlaubsansprüche zum angegebenen Stichtag im Überblick.

Neben den ausgewiesenen Resturlaubsansprüchen gibt es eine Spalte "davon beitragsgedeckt".

Darin wird der beitragsgedeckte Anspruch ausgewiesen, den der Arbeitnehmer dann erhält, wenn der Resturlaub als Urlaubsabgeltung oder Entschädigung durch die UKB ausgezahlt wird. Wenn die Urlaubsabgeltung bzw. Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge gedeckt ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Das ist im Tarifvertrag so festgelegt (§ 7 Ziff. 2 und § 9 der Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern.)

In diesem Zusammenhang ist die UKB rechtlich auch verpflichtet, die Arbeitnehmer rechtzeitig über die Beitragsdeckung zu informieren. Deswegen erhalten Arbeitnehmer diese Informationen mit dem Kontoauszug und nicht nur erst auf besondere Nachfrage oder mit der Bearbeitung eines Abgeltungs-/ Entschädigungsantrages.

Der Kontoauszug mit der Zusatzinformation zur Beitragsdeckung wird nur den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt, nicht den Betrieben. So erhalten Betriebe keine Beitragsinformationen über Vorarbeitgeber und der Datenschutz bleibt gewahrt.


Wichtig:

Wichtig: Bei Urlaubsnahme im Baubetrieb spielt die Beitragsdeckung keine Rolle und es erfolgt keine Kürzung. Der Bauarbeitgeber, der nicht beitragsgedeckte Urlaubsansprüche gewährt, bekommt diese in voller Höhe erstattet.

Resturlaubsanspruch 2009

Der Urlaubsanspruch aus 2009 war bis 31.12.2010 gültig. Danach ist der Freizeitanspruch verfallen. Es ist ein Anspruch auf Entschädigung der verfallenen Urlaubsansprüche entstanden. Dieser Entschädigungsanspruch verfällt zum 31.12.2011. Sofern hier auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug offene Resturlaubsansprüche aufgeführt sind, müssen Sie einen Antrag auf Entschädigung dieser Urlaubsansprüche bei uns stellen. Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht! Wenn auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug die Textzeile "bereits gewährt in 2010: von Betriebskontonummer xxx xxx xx " eingedruckt ist, dann finden Sie den Namen des Betriebes in der Tabelle auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug

Urlaubsanspruch 2010

Die Tabelle gibt die Daten wieder, die Ihr(e) Arbeitgeber in dem jeweils angezeigten Jahr für Sie gemeldet hat/haben.

  • Zeitraum: Hier stehen das Anfangs- und Enddatum Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
  • Beschäftigungstage: Hier sind alle Kalendertage des Beschäftigungsverhältnisses zusammengezählt. Volle Monate werden mit 30 Tagen gezählt.
  • Bruttolohn: Hier steht der von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Bruttolohn.
  • Gewährte Urlaubstage: Hier sind die Urlaubstage aufgeführt, die Ihnen Ihr Arbeitgeber in 2010 von Ihrem 2010er Urlaubsanspruch gewährt hat.
  • Gewährte Urlaubsvergütung: Hier ist die Urlaubsvergütung, die Sie für die gewährten Urlaubstage aus dem laufenden Urlaubsanspruch erhalten haben, abzulesen.

Berechnung

In diesem Feld können Sie die Berechnung Ihrer Urlaubsansprüche des angezeigten Jahres nachvollziehen.

Erläuterungen auf der Rückseite

Lesen Sie bitte auch die Erläuterungen auf der Rückseite bzw. Seite 2 des Arbeitnehmerkontoauszuges. Sollten Sie Unstimmigkeiten entdecken, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arbeitgeber.
Bei Problemen können Sie sich gerne unter oben genannter Adresse mit uns in Verbindung setzen.

Beachten Sie bitte die Fristen für die Antragstellung

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist - für Mitglieder – ebenfalls gerne zur Beratung bereit.

Muster des Arbeitnehmerkontoauszuges
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