Aktuelles
20.11.2007
Ab Oktober Meldungen der lohnzahlungspflichtigen Stunden
SOKA-BAU hat von den Tarifvertragsparteien den Auftrag erhalten, die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen.
Erstmals werden mit den arbeitnehmerbezogenen Meldungen für Oktober 2007 für jeden gewerblichen Arbeitnehmer zusätzlich die lohnzahlungspflichtigen Stunden (ohne Urlaubsstunden), aus denen sich der Bruttolohn ergibt, an SOKA-BAU gemeldet.
Damit verfügt SOKA-BAU für die Prüfung auf Einhaltung des Mindestlohns über eine bessere Datenbasis. Somit werden auch Rückfragen bei den Betrieben reduziert
Bei elektronischen Meldungen:
Für die Erweiterung der elektronischen Meldungen hat SOKA-BAU schon frühzeitig alle EDV-Dienstleister und Rechenzentren informiert, so dass die Meldedaten ab Oktober 2007 auch die Stundenangaben enthalten sollten
Bei Meldungen per Beleg:
Die Meldescheine ab Meldemonat Oktober 2007 enthalten ein neues Eintragungsfeld für diese Stundenangaben. Muster eines Meldescheins.